Wenn eine Schwangerschaft trotz regelmässigen ungeschützten Geschlechtsverkehres über sechs bis zwölf Monate ausbleibt, ist eine medizinische Abklärung sinnvoll. Frauen über 35 Jahren wird empfohlen, bereits nach sechs Monaten Kontakt aufzunehmen, da die Fruchtbarkeit mit dem Alter deutlich abnimmt.
Wann sollte man ein Kinderwunschzentrum aufsuchen?
Was passiert beim ersten Termin?
Beim Erstgespräch geht es um eine ausführliche Erhebung Ihrer Krankengeschichte. Dabei sprechen wir über den bisherigen Kinderwunschverlauf, eventuell vorhandene Vorbefunde, frühere Schwangerschaften oder Fehlgeburten, Zyklusverlauf, Lebensstil und die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs. Auf Basis dieses Gesprächs planen wir individuell weitere Abklärungen oder Therapien.
Welche Untersuchungen sind am Anfang notwendig?
Zu Beginn erfolgen meist eine gynäkologische Untersuchung, Hormonanalysen, eine Ultraschallkontrolle der Eierstöcke und Gebärmutter sowie eine Spermienanalyse beim Mann. Je nach Befund können weitere spezifische Abklärungen folgen.
Welche Behandlungsmöglichkeiten werden bei fertisuisse angeboten?
Wir bieten alle gängigen Formen der assistierten Reproduktion an, darunter innovative hormonelle Stimulationsbehandlungen, Inseminationen (IUI), Inseminationen mit Samenspenden, In-vitro-Fertilisation (IVF), intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI und Präimplantationsdiagnostik. Wir führen auch operative Behandlungen wie Hysteroskopien und Laparoskopien durch. Die Auswahl der Therapie hängt von der jeweiligen Diagnose und Situation ab.
Werden gleichgeschlechtliche Paare bei fertisuisse behandelt?
Ja, seit Einführung der „Ehe für alle“ dürfen lesbische Ehepaare in der Schweiz eine Samenspende in Anspruch nehmen. Wir beraten gleichgeschlechtliche Paare umfassend über rechtliche und medizinische Aspekte und begleiten sie durch den gesamten Behandlungsprozess.
Können alleinstehende Frauen bei fertisuisse behandelt werden?
Gemäss geltendem Schweizer Recht ist eine Samenspende nur für verheiratete Paare erlaubt. Alleinstehende Frauen können daher aktuell nicht in der Schweiz behandelt werden, wir beraten jedoch gerne über seriöse Auslandsoptionen und unterstützen mit medizinischer Diagnostik.
Was bedeutet „ungeklärte Infertilität“?
In rund 20 Prozent der Fälle lässt sich trotz ausführlicher Diagnostik keine eindeutige Ursache für den ausbleibenden Kinderwunsch finden. In solchen Situationen sprechen wir von idiopathischer oder ungeklärter Infertilität. Auch hier stehen verschiedene Behandlungsstrategien zur Verfügung.
Welche Rolle spielen Alter und Lebensstil bei der Fruchtbarkeit?
Das Alter, insbesondere der Frau, ist ein entscheidender Faktor. Die Eizellqualität und die Anzahl Eizellen sinken ab Mitte 30 deutlich. Auch Lebensstilfaktoren wie Rauchen, Übergewicht, Alkohol, Stress und Schlafmangel können die Fruchtbarkeit bei beiden Partnern negativ beeinflussen.
Ist eine Kinderwunschbehandlung mit Risiken verbunden?
In unserem Kinderwunschzentrum in Olten und Basel legen wir grössten Wert auf Sicherheit. Hormonbehandlungen und invasive Eingriffe wie die Eizellentnahme werden sorgfältig überwacht. Dennoch können in seltenen Fällen Nebenwirkungen wie Überstimulation auftreten – wir klären Sie vor Therapiebeginn umfassend auf.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In der Schweiz übernehmen die Grundversicherungen die Kosten für gewisse Basisabklärungen. Reproduktionsmedizinische Behandlungen wie IVF oder ICSI sind hingegen in der Regel nicht kassenpflichtig und müssen vom Paar selbst getragen werden. Wir erstellen Ihnen vor Beginn der Therapie einen transparenten Kostenplan.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Dauer hängt vom gewählten Verfahren und der individuellen Situation ab. Eine IVF-Behandlung umfasst meist mehrere Wochen, einschliesslich hormoneller Stimulation, Eizellentnahme und Embryotransfer. In manchen Fällen sind mehrere Zyklen nötig, bis eine Schwangerschaft eintritt.
Was passiert, wenn die Behandlung nicht erfolgreich ist?
Ein negatives Testergebnis ist emotional sehr belastend. Wir bieten Ihnen jederzeit psychologische Unterstützung und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte – sei es ein neuer Behandlungsversuch, ein alternatives Vorgehen oder gegebenenfalls die Verarbeitung des Abschieds vom Kinderwunsch.
Können eingefrorene Eizellen später verwendet werden?
Ja. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben dürfen unbefruchtete Eizellen in der Schweiz eingefroren und für einen späteren Versuch verwendet werden. Die Lagerung erfolgt in unserem Zentrum unter streng kontrollierten Bedingungen.
Was passiert mit überzähligen Embryonen?
Überzählige Embryonen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für weitere Behandlungszyklen verwendet oder – nach Rücksprache mit dem Paar – verworfen werden. Eine Verwendung für Forschung oder Spende ist in der Schweiz nicht erlaubt.
Wie kann ich mich auf einen ersten Termin vorbereiten?
Bitte bringen Sie vorhandene medizinische Unterlagen (z. B. Hormonwerte, Operationsberichte, frühere Diagnosen) mit. Es hilft, wenn Sie Ihre Zyklusdaten und Fragen, die Sie beschäftigen, vorab notieren. Kommen Sie, wenn möglich, als Paar – so können wir Ihre Situation ganzheitlich erfassen.