Viele gleichgeschlechtliche Paare hegen den tiefen Wunsch, eine Familie zu gründen und ein eigenes Kind aufzuziehen. In der Schweiz hat sich die gesellschaftliche und rechtliche Situation für Regenbogenfamilien in den letzten Jahren deutlich verbessert, doch beim Zugang zur Reproduktionsmedizin bestehen nach wie vor Einschränkungen.
Seit dem Inkrafttreten der „Ehe für alle“ im Juli 2022 ist es in der Schweiz gleichgeschlechtlichen Ehepaaren erlaubt, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Für lesbische Paare ist die Samenspende in der Schweiz seitdem legal zugänglich, wenn sie verheiratet sind. Damit wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht. Lesbische Paare können seither innerhalb der Schweiz medizinisch betreut eine Schwangerschaft anstreben, sei es durch eine Insemination oder im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. fertisuisse hat eine Samenspenderbank und ist spezialisiert auf den Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und begleitet die Paare medizinisch und rechtlich. Die Samenspende in der Schweiz unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Sie ist nur in zugelassenen medizinischen Einrichtungen erlaubt, und das Kind hat mit Erreichen der Volljährigkeit ein Recht darauf, die Identität des Spenders zu erfahren. Anonyme Samenspenden sind in der Schweiz nicht gestattet. Für viele Paare ist diese Transparenz ein wichtiger Aspekt in der Familienplanung, da sie dem Kind später eine Auseinandersetzung mit seiner Herkunft ermöglicht.
Für schwule Paare ist die Situation hingegen deutlich komplexer. Da sowohl die Eizellspende als auch die Leihmutterschaft in der Schweiz verboten sind, bleibt ihnen der Weg zur Elternschaft über eine Kinderwunschklinik im Inland in der Regel verschlossen. Einige entscheiden sich daher für Auslandsbehandlungen.
Das Ärzteteam von fertisuisse bietet umfassende Beratungen an, auch wenn nicht jede medizinische Massnahme durchgeführt werden darf.